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   OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11   

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OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11 (https://dejure.org/2013,51432)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.09.2013 - 3 A 845/11 (https://dejure.org/2013,51432)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. September 2013 - 3 A 845/11 (https://dejure.org/2013,51432)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Exilpolitisch tätiger Türke darf bei laufender Fahndung in der Türkei nicht dorthin abgeschoben werden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10

    Zum Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 und 3 AsylVfG

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11
    In einem vergleichbaren Fall hat der Senat dies andeutungsweise davon abhängig gemacht, ob der Aufenthalt im Irak von vorneherein nur Übergangscharakter etwa in einem Flüchtlingslager oder aber "stationären Charakter" angenommen hatte (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 -, juris Rn. 27.).

    Hierbei haben sie aber, jedenfalls soweit in ihrer Person keine Besonderheiten vorliegen, nicht mit asylrelevanter Verfolgung zu rechnen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 2010 - A 3 A 503/07 - Urt. v. 4. Februar 2011 - A 3 A 706/09 - Urt. v. 12. Dezember 2011 - 3 A 292/10 -, jeweils juris; Lagebericht Auswärtiges Amt vom 8. April 2011, S. 28 f.).

    Daher hat sich an der Situation, wie sie sich dem erkennenden Senat in diesem Jahr (vgl. Urt. v. 4. Februar 2011 und Urt. v. 12. Dezember 2011 a. a. O) dargestellt hat, nichts Grundlegendes verändert.

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O. und v. 12. Dezember 2011 a. a. O; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, jeweils juris m. w. N.)." An dieser Einschätzung ist in Übereinstimmung mit neueren obergerichtlichen 26 Entscheidungen, die auch jüngste Erkenntnismittel berücksichtigen (vgl. insbesondere OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A -, juris Rn. 74 ff.; HessVGH, Urt. v. 19. April 2013 - 4 A 28/12.A -, juris Rn. 60 ff.; BayVGH, Urt. v. 27. April 2012 - 9 B 08.3023 -, juris Rn. 29 ff.) festzuhalten.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11
    "Im vorliegenden Einzelfall (vgl. OVG Nds., Beschl . v. 12.4.2010 - 11 LA 54/10 -) sieht das Gericht auch keine Abschiebungshindernisse zugunsten des Klägers nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG und europarechtlichen oder nationalen Maßstäben (vgl. näher SächsOVG, Urt. v. 8.7.2010 - A 3 B 503/07 - UA S. 19 mwN.), nachdem der Kläger sich von einer yezidischen Glaubensorientierung nach seiner Erklärung von 2007 gelöst hat, als Kurde schon nach der millionenstarken Gruppengröße und gegebener inländischer Fluchtalternative auch unter Berücksichtigung von etwa grenznah zum Irak vorkommenden Auseinandersetzungen mit türkischen Regierungskräften keiner Gruppenverfolgung unterliegt (vgl. SächsOVG aaO UA S. 19; Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 11.4.2010) und für seine Strafverurteilung weder ein wahrscheinliches Bekanntwerden in der Türkei ersichtlich ist noch sie eine Gefährdung durch staatliche Übergriffe auslösen könnte, da Übergriffe selbst gegenüber exponierten Kurden seit Jahren nicht mehr bekannt geworden sind (s. Lagebericht aaO. S. 29), vorliegend die Signatarstaateigenschaft der Türkei in der EMRK klägerschützend zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 -) und der Kläger gerade bei einer angenommenen herausgehobenen Gefährdung als PKK-nahem Straftäter zusätzlich dem besonderen Rückkehrerschutz der zwischenstaatlichen Schutzvereinbarungen vom 10.3.1995 unterfiele, die zwar kaum noch zur Anwendung kommen - was ebenfalls für eine entsprechend zurückgegangene Rückkehrergefährdung spricht -, aber bisher, soweit ersichtlich, auch nicht außer Kraft gesetzt worden ist.".

    Dabei sind von erniedrigenden Behandlungen im Sinne von Art. 3 EMRK - unbeschadet der eigenen Verantwortung der Türkei als Signatarstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention - auch solche Verhaltensweisen nicht von vorneherein ausgenommen, die keine irreparablen körperlichen oder seelischen oder sonst schwere Folgen hinterlassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 2010 a. a. O. Rn. 24 f.).

    21 Bei der danach anzustellenden Prognose kann dem Betroffenen nach § 60 Abs. 11 AufenthG auch die Nachweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG (vgl. näher BVerwG, Urt. v. 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5.09 -, juris Rn. 18 bis 23 m. w. N.) zugute kommen.

  • OVG Sachsen, 04.02.2011 - A 3 A 706/09

    Türkei, Kurde, posttraumatische Belastungsstörung, Anforderungen an ärztliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11
    Hierbei haben sie aber, jedenfalls soweit in ihrer Person keine Besonderheiten vorliegen, nicht mit asylrelevanter Verfolgung zu rechnen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 2010 - A 3 A 503/07 - Urt. v. 4. Februar 2011 - A 3 A 706/09 - Urt. v. 12. Dezember 2011 - 3 A 292/10 -, jeweils juris; Lagebericht Auswärtiges Amt vom 8. April 2011, S. 28 f.).

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O. und v. 12. Dezember 2011 a. a. O; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, jeweils juris m. w. N.)." An dieser Einschätzung ist in Übereinstimmung mit neueren obergerichtlichen 26 Entscheidungen, die auch jüngste Erkenntnismittel berücksichtigen (vgl. insbesondere OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A -, juris Rn. 74 ff.; HessVGH, Urt. v. 19. April 2013 - 4 A 28/12.A -, juris Rn. 60 ff.; BayVGH, Urt. v. 27. April 2012 - 9 B 08.3023 -, juris Rn. 29 ff.) festzuhalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11
    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O. und v. 12. Dezember 2011 a. a. O; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, jeweils juris m. w. N.)." An dieser Einschätzung ist in Übereinstimmung mit neueren obergerichtlichen 26 Entscheidungen, die auch jüngste Erkenntnismittel berücksichtigen (vgl. insbesondere OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A -, juris Rn. 74 ff.; HessVGH, Urt. v. 19. April 2013 - 4 A 28/12.A -, juris Rn. 60 ff.; BayVGH, Urt. v. 27. April 2012 - 9 B 08.3023 -, juris Rn. 29 ff.) festzuhalten.

    Solange hierüber keine repräsentativen Fallzahlen bekannt sind, bleibt die in Rede stehende Feststellung im Lagebericht des Auswärtigen Amtes wenig aussagekräftig (so auch OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 a. a. O. Rn. 85 ff.).

  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11
    Auch der vergleichbare Ausschlussgrund in Art. 17 Abs. 1 Buchst. d RL 2004/83/EG führt aufgrund der "überschießenden" Richtlinienumsetzung des deutschen Gesetzgebers nicht dazu, dass die den Voraussetzungen des Art. 15 der Richtlinie entsprechenden Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG dem Kläger nicht zuerkannt werden könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. September 2010 - 10 C 11.09 -, juris Rn. 13).

    Diese Vorschrift begründet für die von ihr begünstigten Antragsteller eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dafür, dass sie erneut von einer solchen Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht sind (Vorschädigung), und setzt dabei einen inneren Zusammenhang zwischen der Vorschädigung und dem befürchteten künftigen Schaden voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. September 2010 a. a. O. Rn. 15 m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11
    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O. und v. 12. Dezember 2011 a. a. O; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, jeweils juris m. w. N.)." An dieser Einschätzung ist in Übereinstimmung mit neueren obergerichtlichen 26 Entscheidungen, die auch jüngste Erkenntnismittel berücksichtigen (vgl. insbesondere OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A -, juris Rn. 74 ff.; HessVGH, Urt. v. 19. April 2013 - 4 A 28/12.A -, juris Rn. 60 ff.; BayVGH, Urt. v. 27. April 2012 - 9 B 08.3023 -, juris Rn. 29 ff.) festzuhalten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11

    Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11
    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O. und v. 12. Dezember 2011 a. a. O; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, jeweils juris m. w. N.)." An dieser Einschätzung ist in Übereinstimmung mit neueren obergerichtlichen 26 Entscheidungen, die auch jüngste Erkenntnismittel berücksichtigen (vgl. insbesondere OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A -, juris Rn. 74 ff.; HessVGH, Urt. v. 19. April 2013 - 4 A 28/12.A -, juris Rn. 60 ff.; BayVGH, Urt. v. 27. April 2012 - 9 B 08.3023 -, juris Rn. 29 ff.) festzuhalten.
  • VGH Hessen, 19.04.2013 - 4 A 28/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11
    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O. und v. 12. Dezember 2011 a. a. O; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, jeweils juris m. w. N.)." An dieser Einschätzung ist in Übereinstimmung mit neueren obergerichtlichen 26 Entscheidungen, die auch jüngste Erkenntnismittel berücksichtigen (vgl. insbesondere OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A -, juris Rn. 74 ff.; HessVGH, Urt. v. 19. April 2013 - 4 A 28/12.A -, juris Rn. 60 ff.; BayVGH, Urt. v. 27. April 2012 - 9 B 08.3023 -, juris Rn. 29 ff.) festzuhalten.
  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 A 503/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11
    Hierbei haben sie aber, jedenfalls soweit in ihrer Person keine Besonderheiten vorliegen, nicht mit asylrelevanter Verfolgung zu rechnen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 2010 - A 3 A 503/07 - Urt. v. 4. Februar 2011 - A 3 A 706/09 - Urt. v. 12. Dezember 2011 - 3 A 292/10 -, jeweils juris; Lagebericht Auswärtiges Amt vom 8. April 2011, S. 28 f.).
  • OVG Sachsen, 22.03.2012 - A 3 A 428/11

    Ausschlussgründe, Einzelfallwürdigung, PKK

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11
    25 b) Zur tatsächlichen Rückkehrgefährdungslage in der Türkei hat der Senat in seinem jüngsten Urteil vom 22. März 2012 (- 3 A 428/11 -, juris Rn. 26 f.) folgende Feststellungen getroffen:.
  • VG Bremen, 11.02.2010 - 2 K 1351/09

    Kein Abschiebungsverbot für führende PKK-Funktionäre - Abschiebungsschutz;

  • OVG Sachsen, 24.02.2011 - A 3 B 551/07

    Abschiebungsschutz sowie Nichtannahme von Anhaltspunkten für eine

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 11 LA 54/10

    Widerruf einer im Jahr 1998 ausgesprochenen Asylanerkennung und

  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 B 503/07

    Rückkehrgefährdung für Kurden, die in Flüchtlingslagern im Nordirak lebten

  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - A 3 A 845/11

    Rückkehrgefährdung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

  • VG Chemnitz, 15.12.2014 - A 4 K 1251/11
    Die ca. 15 Millionen türkischen Kurden unterliegen vielmehr nach Auswertung der Erkenntnisse einschließlich des aktuellen Lageberichts des Auswärtigen Amtes vom 15. Juli 2014 in der Türkei keiner generellen Verfolgung oder Sippenhaft sowie keiner Misshandlungsgefahr bei der Rückkehr und bei den dabei durchgeführten Einreiseprozeduren (so Lagebericht, Seiten 15 ff, 34 ff), wovon allenfalls in Einzelfällen bei hinreichend gewichtigen Ausnahmeumständen wie etwa bei exponierter oder Öffentlichkeitswirksamer politisch missliebiger Betätigung Ausnahmen bestehen mögen (etwa für Widerrufsfalle betreffend exponierte PKK-Straftäter, s. VG Chemnitz, Urt. v. 12.12.2013 - A 4 K 1146/10 - SächsOVG Urt. v. 12.9.2013 - A 3 A 845/11 Rn. 25ff).
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